Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma neavet Naturfutter für Tiere, Inhaberin Frau Sylvia Rüters, Im Hasetal 4, 49143 Bissendorf (im Folgenden neavet genannt) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt neavet nicht an, es sei denn, neavet hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
     
  2. Vertragsabschluß
    Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn neavet durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung die Bestellung annimmt. Der Verkauf der Ware erfolgt immer auf Basis der im Zeitpunkt der Auslieferung veröffentlichten Preisliste. Änderungen und Widerruf von Bestellungen im Rahmen des Lieferservices neavet müssen spätestens 3 Tage vor der nächsten Lieferung bei neavet in Textform eingehen, da die Ware ansonsten bereits zum Versand bereitgestellt wird.                                                                                                                                                                                               
  3. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Bonität
    Der Besteller kann den Kaufpreis bar, per Rechnung oder im Lastschrift­verfahren zahlen. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist neavet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls neavet ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist neavet berechtigt, diesen geltend zu machen.

    Die Zahlungsbedingungen findet der Besteller auf jeder Ausgangsrechnung. Bleibt eine Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist aus, erhält der Besteller in der Regel eine verzugsbegründende Mahnung. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, wird dieser darauf hingewiesen, dass der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens auch dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
    Fachberater von neavet sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Eine schuldbefreiende Zahlung ist nur an die neavet möglich. Bei Rückbuchungen von Lastschriften trotz Zahlungsverpflichtung des Bestellers ist neavet berechtigt, die daraus resultierenden Spesen dem Besteller in Rechnung zu stellen.

 

  1. Lieferung/Lieferzeit
    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von neavet an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

    Die Lieferung erfolgt durch neavet oder durch beauftragte Speditionsunternehmen binnen 14 Tagen nach Bestätigung des Auftrags. Die Versand- und Verpackungskosten hängen vom Bestellwert und dem Ort der gewünschten Lieferung ab. Die für eine Bestellung maßgeblichen Versandkosten sind stets bei der Bestellung gesondert ausgewiesen.

Falls neavet ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von neavet trotz vorherigen Abschlusses des Einkaufsvertrages seine vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht erfüllt, ist neavet dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht und, wenn neavet zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; neavet wird dem Besteller im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Allfällige gesetzliche Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.

Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

Sollte der Besteller eine Lieferung unberechtigterweise nicht annehmen, so trägt der Besteller die Kosten der erfolglosen Anlieferung, des Rücktranspor­tes sowie des dabei anfallenden Manipulationsaufwandes. Diese Kosten werden pauschal mit € 45,- an den Besteller verrechnet (Stornogebühr). Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller von seinem gesetzlich zustehenden Widerufsrecht Gebrauch macht.

 

  1. Haftung

Neavet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von neavet beruhen.

neavet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern neavet Schuldhaft seine wesentliche Vertragspflicht verletzt, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von neavet auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung ausgeschlossen.

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  1. Eigentumsvorbehalt

Bei Bestellungen behält neavet das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bestellungen durch einen Unternehmer/in:

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist neavet berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch neavet liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, neavet hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch neavet liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. neavet ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache sachgemäß zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller neavet unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit neavet Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, neavet die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den neavet entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt neavet jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) der neavet zustehenden Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von neavet, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. neavet verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann neavet verlangen, dass der Besteller neavet die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Wird die Kaufsache mit anderen, neavet nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt neavet das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller neavet anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für neavet.

Der Besteller tritt neavet auch die Forderungen zur Sicherung neavet zustehender Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

neavet verpflichtet sich, die neavet zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von neavet die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt neavet.

Bei Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und der Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehender Ansprüche Eigentum von neavet.

 

  1. Widerrufsbelehrung für Verbraucher als Besteller:

Soweit es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt, gilt weiterhin Folgendes:

Widerrufsrecht:
 

Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der neavet obliegenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Kaufsache. Der Widerruf ist zu richten an:

neavet
Naturfutter für Tiere
Im Hasetal 4
49143 Bissendorf Germany
email: info@neavet.de


Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er neavet insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er/sie die Sache nicht wie sein/ihr Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden auf Kosten und Gefahr von neavet abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für neavet mit deren Empfang.

 

 

  1. Gewährleistung

a) Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, so stehen diesem die gesetzlichen Regelungen zur Mängelbeseitigung zu.

b) Handelt es sich bei dem Besteller um Unternehmer, so müssen diese die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und neavet erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Erfolgt dies nicht, ist ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen eines Mangels selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Soweit ein von neavet zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist neavet - unter Ausschluss der Rechte des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass neavet aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Besteller hat neavet eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren

Die Nacherfüllung kann nach der Wahl von neavet durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises und der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.                

Erklärungen von neavet im Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Garantien. Eine Garantie wird von neaveta lediglich bei ausdrücklicher und schriftlicher Erklärung über die Übernahme einer Garantie abgegeben.

Allgemeine Hinweise:

Der Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die erhaltene Ware (Futtermittel, Zusatzfuttermittel) sowie weitere Produkte, die einem schnellen Verderb unterliegen, ordnungsgemäß zu lagern sind, d.h. vor Wärme, Feuchtigkeit und übermäßigem Lichteinfall, sowie Schädlingen zu schützen sind. Bei Nichteinhaltung der auf dem jeweiligen Produkt aufgedruckten Lagerungshinweise ist eine Haftung von neavet ausgeschlossen.

Für Produkte mit Haltbarkeitsdatum gilt dieses als Mangelhaftungsgrundlage. Eine Haftung für normalen Verderb ist ausgeschlossen.

 

9. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes macht neavet darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

10.Anwendbares Recht, Gerichtsstand , Erfüllungsort

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag bzw. der Geschäftsbeziehung ist bei Beteiligung von Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf der Käuferseite Osnabrück. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten dann die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

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